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Auch Schuldner haben das Recht auf ein Girokonto

09.07.2008, Menschen welche sich hoffnungslos in der Schuldenfalle verstrickt haben und über einen längeren Zeitraum Schulden anhäufen, kann früher oder später das Konto gepfändet werden. Ist dies erst geschehen, sind die Betroffenen dann meist vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen. Das heißt konkret, dass beispielsweise Miete oder Nebenkosten nicht mehr auf dem gängigen Weg bezahlbar sind. Aus diesen Gründen wird nun über ein Gesetz diskutiert, welches besagt, dass auch Schuldnern das Recht auf ein Girokonto nicht entzogen werden kann. Ziel soll es dabei nicht in erster Linie sein, den Gläubigern den Zugriff auf das Konto zu verweigern, sondern vielmehr dem Schuldner die Teilnahme an allen Bereichen des aktiven Lebens zu sichern. Und dazu gehört auch das Überweisen der Miete.  

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