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Kontoauszüge drei Jahre lang aufheben

15.02.2009, Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, Kontoauszüge drei Jahre lang aufzubewahren. Banken raten dazu, dies auch noch länger zu tun. Insbesondere bei größeren Anschaffungen, vom teuren Elektrogerät bis zur Immobilie, ist es ratsam stets den Nachweis für die Ausgabe parat zu haben.


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