Vorsicht vor Scheckbetrug!24.07.2008,Trotz Online-Bankings sind Schecks noch immer ein beliebtes Zahlungsmittel. Oft werden sie auch mit der Post verschickt. Das ist an sich kein Problem, da der Empfänger auf der Rückseite unterschreiben muß, um ihn einlösen zu können. Das Problem: Wenn die Bank nicht in der Nähe ist und auch er wiederum den Scheck an die Bank zum Einlösen schickt, befindet sich seine Unterschrift bereits darauf. Deshalb immer sicher gehen, dass durch das Umschlagpapier der Inhalt nicht erkennbar ist, auch wenn man ihn gegen das Licht hält. Des Weiteren können bestimmte Anweisungen auf dem Scheck Fremdnutzung verhindern: Bei dem Zusatz „Nur zur Verrechnung“, kann das Geld nur auf ein Konto gezahlt werden und nicht in bar abgehoben. Und bei „Nur zur Gutschrift auf meinem Girokonto“ kann der Betrag ausschließlich dem Empfängerkonto gut geschrieben werden und keinem anderen. Also: Vorsicht vor Scheckbetrügern!
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